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Körperliche Erregung ist keine Zustimmung

Körperliche Erregung ist keine Zustimmung. Feuchtigkeit oder ein Orgasmus können unwillkürlich auftreten, auch wenn du eine sexuelle Handlung nicht möchtest. Eine solche Reaktion macht einen Übergriff nicht einvernehmlich und gibt dir keine Schuld daran.

Drei Fragen, die du auseinanderhalten kannst

Was tut mein Körper? Was wünsche ich mir? Womit bin ich gerade einverstanden? Diese Fragen sind nicht austauschbar. Niemand darf aus deiner Körperreaktion ableiten, dass du weitermachen musst. Auch ein früheres Ja verpflichtet dich nicht zu einer weiteren Handlung.

Umgekehrt brauchst du keinen körperlichen Beweis für deine Grenze. „Ich möchte aufhören“ genügt. Du musst weder erklären, warum dein Körper reagiert hat, noch überzeugend genug aussehen, damit dein Nein zählt.

So klingt ein respektvoller Umgang damit

Wenn dein Gegenüber sagt: „Aber dein Körper reagiert doch“, ist eine mögliche Antwort: „Das entscheidet nicht darüber, was ich möchte.“ Du musst darüber keine Diskussion führen.

Wenn du selbst unsicher bist, ob die andere Person weitermachen möchte, unterbrich die Berührung und frage ohne Drängen: „Möchtest du eine Pause oder lieber ganz aufhören?“ Bleibt eine Antwort aus oder zieht sich die Person zurück, mach nicht einfach weiter. Schweigen und Erstarren sind kein Einverständnis.

Ein hilfreicher Satz für ein Gespräch danach kann sein: „Ich habe bemerkt, dass du still geworden bist. Ich möchte dir zuhören, ohne dir zu erklären, was du angeblich gefühlt hast.“ Die andere Person entscheidet, ob und wann sie darüber sprechen möchte.

Wenn dich deine eigene Reaktion beschäftigt

Du darfst dir Unterstützung holen, auch wenn du das Erlebte noch nicht benennen kannst. Eine vertraute Person kann zum Beispiel bei einem Anruf dabeibleiben. Frauen erreichen das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen in Deutschland kostenlos und anonym unter 116016, rund um die Uhr. Männer können sich kostenlos und anonym an das Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 1239900 wenden.